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Zwei Häuser zum Preis von einem ... in Ludwigsfelde
Kaufpreis: € 137.000,00
Wohnfläche: ca. 210 m²
Grundstück: ca. 831 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 137.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Doppelhaushälfte
Wohnfläche: ca. 210 m²
Grundstück: ca. 831 m²
Objektbeschreibung
Bei der angebotenen Immobilie handelt es sich um ein unterkellertes Wohnhaus, bestehend aus zwei Doppelhäusern auf einem ca. 831 m² großen Grundstück. Die Raumaufteilung der beiden Haushälften ist nahezu identisch und besteht im Erdgeschoss aus Wohnzimmer, Küche und WC. Im Obergeschoss befinden sich zwei Zimmer und das Bad. Der Keller wurde in Massivbauweise, das Erd- und Obergeschoss in Holzständerbauweise errichtet. Die Beheizung der Immobilie erfolgt zentral auf Erdgasbasis durch einen Kessel für beide Häuser sowie durch zwei Kaminöfen in den Wohnzimmern. Eine Haushälfte befindet sich im vermieteten Zustand, die zweite ist eigengenutzt. Zwei Garagen, zwei Terrassen sowie ein Pool im Garten runden das Bild dieser Immobilie ab.
Lage
Die Stadt Ludwigsfelde befindet sich im Norden des Brandenburger Landkreises Teltow-Fläming, ca. 11 km südlich der Berliner Stadtgrenze. Durch die Gebietsreform von 1997 ist die Stadt auf elf Ortsteile angewachsen. Dadurch wird der traditionelle Industriestandort Ludwigsfelde um die eher landwirtschaftlich geprägten Ortsteile ergänzt. Einkaufsmöglichkeiten für Waren des täglichen Bedarfs, Kitas, Schulen und diverse Freizeitmöglichkeiten sind in fußläufiger Entfernung der Immobilie erreichbar.
Sonstige Angaben
Die Immobilie wird im Rahmen einer Zwangsversteigerung angeboten. Der im Gutachten festgestellte Verkehrswert beläuft sich auf 274.000 €. Ein Erwerb ist vorbehaltlich höherer Gebote voraussichtlich ab 137.000 € provisionsfrei möglich.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Informationen zu diesem Objekt von dritter Hand eingeholt wurden und das Immobilienbüro Feldt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen kann.
Hinweis: Bei einer Zwangsversteigerung entfällt die Vorlage eines Energieausweises nach § 16 EnEV.
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