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Unbebautes Grundstück in Grubnitz - provisionsfrei

Preis: 2.940,00
Region: Stauchitz, Sachsen
Anzeige vom: 15 August, 5:12
Aufrufe: 0
ID: GyJKmMx4
Vorsichtige Handel, betrogen zu vermeiden.
Fotos

Preis: € 2.940,00

Grundstücksfläche: ca. 500 m²

Kostenübersicht

Kaufpreis: € 2.940,00

Käuferprovision: keine Angabe

Objektdaten Grundstück

Grundstücksfläche: ca. 500 m²

Objektbeschreibung

Das Objekt besteht aus einem unbebauten, rechteckigen Flurstück. Es ist als Lagerfläche für den Bauhof der Gemeinde Stauchitz vermietet (200 Euro/Jahr Miete) und eingezäunt. Im Flächennutzungsplan ist es als Innenbereich, allgemeines Wohngebiet gekennzeichnet. Besonderheiten: archäologisches Relevanzgebiet, Altlast (SALKA 85200316, Kreisstraßenmeisterei "Liesen-Bitumen"), positive Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses vom 14.10.2011 liegt vor.

Weitere Informationen

Der Mietvertrag hat eine automatische Verlängerungsklausel bei Nichtkündigung (Frist 3 Monate).

"Nebenbestimmungen aus dem Vorbescheid 1381-11-31 gemäß § 75 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 28.05.2004 (auszugsweise):

1. Das geplante Einfamilienhaus muss sich hinsichtlich der Geschossigkeit, der Gebäudehöhe, der Grundflächengröße und der Gebäudekubatur in die Umgebungsbebauung einfügen.

2. Das Einfamilienhaus ist straßenbegleitend einzuordnen. Die straßenbegleitende Bauflucht der vorhandenen Bebauung auf den angrenzenden Flurstücken Nr. 131/4 und 131/2 der Gemarkung Grubnitz ist aufzunehmen.

3. Im Baugenehmigungsverfahren ist die gesicherte Erschließung nachzuweisen.

4. Das Landesamt für Archäologie ist vom Baubeginn (Erschließungs-, Abbruch-, Ausschachtungs- oder Planierarbeiten) mindestens drei Wochen vorher schriftlich zu informieren. Die Bauanzeige soll die ausführenden Firmen, Telefonnummer und den verantwortlichen Bauherrn benennen. Die ausführenden Firmen sind auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 SächsDSchG hinzuweisen. Sollten sich im Zuge der Erdarbeiten archäologische Untersuchungen ergeben, ist den mit diesen Arbeiten beauftragten Mitarbeitern des Landesamtes für Archäologie Sachsen uneingeschränkter Zugang zu den Baustellen und jede mögliche Unterstützung zu gewähren. Die bauausführenden Firmen sind bereits in der Ausschreibung davon zu informieren.

Gründe:
Das Objekt befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebíet.
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach der Art der baulichen Nutzung allein nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 der BauNVO.
Der Vorbescheid war 3 Jahre gültig.

Belange Abfall / Altlasten / Boden
Das Flurstück Nr. 131/6 der Gemarkung Grubnitz ist als altlastverdächtige Fläche "Kreisstraßenmeisterei, Liesen-Bitumen" unter der SALKA-Nr. 85200316 im Sächsischen Altlastenkataster registriert. Altlastenerkundungen wurden auf diesem Grundstück noch keine durchgeführt. Nach der formalen Erstbewertung der altlastverdächtigen Fläche wurde der Standort ca. 1980 in Betrieb genommen. Im Rahmen von Baumaßnahmen ist mit Anfall von kontaminiertem Bodenaushub zu rechnen. Anfallender kontaminierter Aushub ist gegen Nachweis einer Entsorgungsanlage zuzuführen.

denkmalschutzrechtliche Belange:
Das Vorhaben liegt in einem archäologischen Relevanzbereich (71050-S-06):
frühmittelalterliche Siedlung, Grabung; 71050-D-02: Siedlung der römischen Kaiserzeit; 71050-D-01: mittelalterlicher Dorfkern). Die Genehmigungspflicht für das o.g. Vorhaben ergibt sich aus § 14 SächsDSchG. Danach bedarf der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wer Erdarbeiten etc. an einer Stelle ausführen will, von der bekannt oder unter Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden. Da das Vorhaben in einem archäologischen Relevanzgebiet liegt, können sich im Zuge der Erdarbeiten archäologische Untersuchungen ergeben. Bauverzögerungen sind dadurch nicht auszuschließen.

Belange des Kreisstraßenbauamtes:
Von der Maßnahme wird die K 8564 berührt.

Bei der Anlage der Grundstückszufahrt sind folgende Hinweise zu beachten:
- Die Zufahrt soll max. 3,5 m breit sein.

- Die Zufahrt ist durch geeignete Entwässerungsmaßnahmen so zu errichten, dass kein Oberflächenwasser vom Privatgrundstück und vom Zufahrtsbereich auf die Kreisstraße gelangen kann.

- Die erforderlichen Sichtfenster sind von jeglicher Bebauung, Bepflanzung und dergleichen freizuhalten.

- Grundstückstore sind so anzubringen, dass diese nach innen in das Privatgrundstück öffnen.

- Das Grundstück sollte nur vorwärts befahren und durch eine Wendemöglichkeit aus dem Grundstück auch vorwärts wieder verlassen werden, um die eigene Sicherheit und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Kreisstraße nicht zu beeinträchtigen. Sollte dies nicht möglich sein, ist § 9 Abs. 5 StVO zu beachten.

- Die Zufahrten sind auf eigene Kosten nach den anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu unterhalten."

Die Verkäuferin wird sich vom Käufer allumfassend wegen der vorhandenen möglichen Altlast freistellen lassen.

Lage

Stauchitz ist eine Gemeinde im Westen des Landkreises Meißen im Freistaat Sachsen und liegt am Nordwestrand der Lommatzscher Pflege. Die Nachbarstädte sind Oschatz (15 km), Meißen (23 km), Döbeln (23 km), und Riesa (10 km). Die B 6 (im Norden) und die B 169 (in Nord-Süd Richtung) sowie die Bahnstrecke Riesa-Chemnitz verlaufen durch das Gemeindegebiet. Das Objekt liegt im Ortsteil Grubnitz ca. 35 m südlich der Bahnstrecke an der Oberen Straße.

Kreis: Bautzen Meißen, Gemeinde: Stauchitz, Gemarkung: Grubnitz,
Flurstück: 131/6

Sonstige Angaben

Rahmenbedingungen:
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.bvvg.de.
Bitte beachten Sie dabei die Ausschreibungsbedingungen.
Auf unserer Internetseite stehen alle Angebote der BVVG.
Wir freuen uns auf Ihr Gebot bis zu dem angegebenen Ausschreibungsende.

Internetseite des Anbieters:
Sie wollen Acker- und Grünland erwerben oder interessieren sich für Wald, Bauland oder Gebäude im ländlichen Raum? Dann schauen Sie auf die Webseite der BVVG www.bvvg.de. Wir privatisieren im Auftrag des Bundes provisionsfrei in den ostdeutschen Ländern ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und andere Vermögenswerte.

BVVG-Objektnummer:
SD27-1800-054516

Ansprechpartner/in:
BVVG - Landesniederlassung Sachsen/Thüringen
Frau Elke Herold
Cottaer Straße 2 - 4
01159 Dresden

Tel.: 0351 25787-22
Fax: 0351 25787-40

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