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#Verfahrensverlauf des Statusfeststellungsverfahrens -#Sozialversicherung 2
#Verfahrensverlauf des Statusfeststellungsverfahrens -#Sozialversicherung
 http://www.service-stieler.de/Sozialversicherung/Check.html
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Tätigkeit eines Gesellschafters, eines Geschäftsführers 
 oder aber auch eines mitarbeitenden Familienangehörigen, auch benannt als obligatorisches 
 Statusfeststellungsverfahren (gem. § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV), beginnt mit der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen.
Am Beispiel einer GmbH zählen hierzu der Gesellschaftsvertrag sowie etwaige Nachträge, der Handelsregisterauszug, 
 der Dienstvertrag des Geschäftsführers, etwaige weitere gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen sowie Informationen über Darlehen, 
 Sicherheiten, Bürgschaften und Eigentum am Unternehmen, welche der zu beurteilenden Person zuzuteilen sind.
Die aus diesen Unterlagen hervorgehenden verschriftlichten Informationen aber auch Angaben zur tatsächlichen gelebten Praxis, 
 insbesondere wenn diese von bestehenden Verträgen abweichend ist, der Tätigkeit der zu beurteilenden Person im Unternehmen werden 
 im so genannten Feststellungsbogen erfasst.
Weiterhin ist es ratsam zur Darlegung des Anliegens, insbesondere hinsichtlich der Zielstellung des Statusfeststellungsverfahrens 
 (Befreiung von der Sozialversicherungspflicht oder aber Feststellung der Sozialversicherungspflicht) ein expliziten Antrag zu 
 formulieren, welchem als Nachweise dienend die jeweiligen Unterlagen, wie bspw. Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsführervertrag, 
 beigefügt werden.
#DRV #GKV #Sozialversicherungsträger
 Gesamtheitlich wird sodann das Statusfeststellungsverfahren beim zuständigen Sozialversicherungsträger, der 
 Deutschen Rentenversicherung Bund (in der Vergangenheit bei der Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge, 
 der gesetzlichen Krankenkasse des zu Beurteilenden), eingeleitet.
