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Hallenflächen nahe Flughafen DUS! Starre Rampe und ebenerdige Andienung

Region: Ratingen, Nordrhein-Westfalen
Anzeige vom: 17 Juli, 11:14
Aufrufe: 2
ID: Q1lLdYx1
Vorsichtige Handel, betrogen zu vermeiden.
Fotos

Kaltmiete: auf Anfrage

Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche

Kranbahn

Kostenübersicht

Kaltmiete: auf Anfrage

Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter

Miete (netto), monatl. je m²: € 4,50

Ausstattungsbeschreibung

- ca. 5,50 m Hallenhöhe UKB
- ca. 5 t/m² Bodentraglast
- Andienung über starre Rampe mit 2 Toren und ebenerdiges Sektionaltor (ca. 4,00 x 4,50 m)
- Langfeldleuchten (großflächig)
- Starkstrom
- Kranbahn mit 5t Traglast (Hakenhöhe ca. 4,00 m) kann realisiert werden
- Lichtkuppeln
- Fensterbänder
- Gasgebläseheizung
- großzügige Rangier- und Freiflächen vor den Hallenflächen vorhanden

Lage

Die Liegenschaft befindet sich in einem etablierten Gewerbegebiet, im direkten Einzugsbereich des Düsseldorfer Flughafens, ca. 4 km. Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr sowie an das Autobahnnetz über die A 52, die in wenigen Minuten erreicht ist, garantieren eine schnelle und bequeme Anbindung in alle Richtungen.

- Autobahn A 3 in ca. 5 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 10 Fahrminuten
- Flughafen DUS in ca. 15 Fahrminuten

Sonstige Angaben

Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung.

Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.

Stichworte:
Gesamtfläche: 2250,00 m², Hallenhöhe: 5,50 m

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